====== Radwege mit Schutzstreifen unter 1,25 m ====== Laut den Vorgaben der RAG 2010 sollten Schutzstreifen in der Regel eine Breite von 1,50 m haben, mindestens aber 1,25 m. Führt der Schutzstreifen an parkenden Autos vorbei, dann ist noch einmal ein Zwischenraum von 50 cm einzurechnen. Straßenabläufe werden nicht in die Breite des Schutzstreifen eingerechnet. {{ ::antrag-eichstedtstrasse.pdf |Meine Formulierung als Anrag an die Bezirksvertretung}} * Eichstedtstraße (Bockum-Hövel), 1m breit, läuft über Straßeabflüsse, parkende Autos * Alte Salzstraße (Rhynern) * Amtsstraße (Heessen)