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Die 7 Todsünden
Die 7 Todsünden im Straßenverkehr beziehen sich auf besonders gefährliche Verhaltensweisen, die in § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) definiert sind. Diese sind:
- Missachtung der Vorfahrt
- Falsches Überholen oder sonstiges Fehlverhalten bei Überholvorgängen
- Falsches Fahren an Fußgängerüberwegen
- Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen
- Nichteinhaltung der rechten Fahrbahnseite an unübersichtlichen Stellen
- Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- Unzureichendes Absichern haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge
Diese Verhaltensweisen werden als „Todsünden“ bezeichnet, weil sie besonders gefährlich sind und schwerwiegende Folgen haben können. Während sie normalerweise als Ordnungswidrigkeiten gelten, können sie unter bestimmten Umständen zu Straftaten werden:
- Wenn der Fahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt
- Wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden35
In solchen Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, und es werden 7 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen
https://www.perplexity.ai/search/was-ist-der-verkehrsgerichtsta-qV77oAHWSHm1JKBUT8qO0Q#2