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Drittanzeige
Eine Drittanzeige im Bezug auf Verkehrswidrigkeiten ist eine Meldung eines Verstoßes durch eine Privatperson an die zuständige Behörde, typischerweise das Ordnungsamt. Diese Art der Anzeige wird oft für Parkverstöße verwendet[1][2].
Rechtliche Situation
Die rechtliche Situation bei Drittanzeigen ist wie folgt:
1. Anfangsverdacht: Eine Drittanzeige stellt zunächst nur einen Anfangsverdacht dar. Das Ordnungsamt muss den gemeldeten Sachverhalt prüfen und entscheiden, ob es die Anzeige weiterverfolgt[3][4].
2. Ermittlungspflicht: Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach Ermessen eingeleitet. Das Ordnungsamt ist verpflichtet, den Sachverhalt zu untersuchen, wenn genügend Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeit vorliegen[2].
3. Anonymität: Anonyme Anzeigen werden in der Regel nicht weiterverfolgt. Der Anzeigende muss bereit sein, seine Feststellungen gegebenenfalls auch vor Gericht als Zeuge zu bestätigen[2][3].
Voraussetzungen für eine gültige Drittanzeige
Damit eine Drittanzeige vom Ordnungsamt weiterverfolgt wird, sollte sie folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Anzeigenden - Genauer Inhalt des Verstoßes - Ort des Verstoßes - Datum und Uhrzeit des Verstoßes - Art des Fahrzeugs (PKW, LKW, Motorrad) - Kennzeichen des Fahrzeugs - Fabrikat und Farbe des Fahrzeugs[1][2]
Zusätzlich ist es hilfreich, ein Beweisfoto beizufügen, das den Verstoß, das Kennzeichen und gegebenenfalls die relevante Beschilderung zeigt[3].
Datenschutz und rechtliche Bedenken
Es gibt rechtliche Bedenken bezüglich des Datenschutzes bei Drittanzeigen. Verkehrsrechtsexperten argumentieren, dass die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten eine hoheitliche Aufgabe sei und zum Kernbereich staatlichen Handelns gehöre[2].
Umgang der Kommunen mit Drittanzeigen
Die Handhabung von Drittanzeigen variiert zwischen den Kommunen:
- Einige Städte fördern aktiv die Meldung von Verstößen durch Bürger, teilweise sogar mit speziellen Apps oder E-Mail-Adressen[2]. - Andere Kommunen stehen dem kritisch gegenüber und bevorzugen die traditionelle Verkehrsüberwachung[2].
Insgesamt bleibt es im Ermessen der Behörden, wie sie mit Drittanzeigen umgehen und ob sie diese weiterverfolgen.
Citations: