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Radwege mit Schutzstreifen unter 1,25 m
Laut den Vorgaben der RAG 2010 sollten Schutzstreifen in der Regel eine Breite von 1,50 m haben, mindestens aber 1,25 m. Führt der Schutzstreifen an parkenden Autos vorbei, dann ist noch einmal ein Zwischenraum von 50 cm einzurechnen. Straßenabläufe werden nicht in die Breite des Schutzstreifen eingerechnet. Meine Formulierung als Anrag an die Bezirksvertretung
- Eichstedtstraße (Bockum-Hövel), 1m breit, läuft über Straßeabflüsse, parkende Autos
- Alte Salzstraße (Rhynern)
- Amtsstraße (Heessen)