Vorschriften für Radverkehrsanlagen

Zusammenfassung

Art Mindestbreite Vew-STVO ERA Sonstiges
Schutzstreifen mind. 125 cm breit Regel 150 cm
Radstreifen mind. 150cm Regel 185 cm
Einrichtungsradweg 150 cm Regelbreite 200 cm, mindestens 1,50 m
Zweirichtungsradweg mind. 200 cm, mögl. 240 cm von 200 cm, 250 cm und 300 cm 25/50/85 cm Schutzraum
Komb. Geh-und Radweg 250 cm
Komb. Zweirichtungs Geh- und Radweg 250 cm

Empfehlungen ERA

Getrennte Rad- und Gehwege

Die Mindestbreite für den Radweg beträgt auch hier 150 cm.

Gemeinsame Geh- und Radwege

Die Mindestbreite für einen gemeinsamen Geh- und Radweg beträgt 250 cm innerorts und 200 cm außerorts.

Zweirichtungsradwege

Die Breite benutzungspflichtiger Zweirichtungsradwege (einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume) beträgt laut VwV-StVO mindestens 200 cm, möglichst 240 cm.[1] Die ERA enthält die Regelbreite von 200 cm, 250 cm und 300 cm bei wenigen/vielen Radfahrern und beidseitigen/einseitigen Zweirichtungsradwegen, wobei diese Regelbreiten noch um 25/50/85 cm Schutzraum vergrößert werden, wenn Längs/Schräg/Senkrecht-Parkstände angrenzen.